Themenkatalog ­ Grundsatzberatung und Vorbereitung der Ausschussarbeit in folgenden Angelegenheiten:

  • Verwaltungsreformprozess in der Regionsverwaltung
  • Grundsätze der Finanz- und Haushaltspolitik sowie des kommunalen Finanzausgleichs
  • Vorbereitung und Ausführung des Haushalts- und des Stellenplanes
  • Jahresabschlüsse und wichtige Prüfungsergebnisse
  • Personal- und Organisationsentwicklung in der Regionsverwaltung
  • Angelegenheiten des Informations- und Kommunikationstechnikbetriebes (HannIT), hier insbesondere Informatik- und Unternehmensstrategie

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Verwaltungsreform, Finanzen, Organisation und Personal:
Drude, Anke (Ausschussmitglied / stv. Sprecherin)
Gardlo, Silke (Ausschussmitglied)
Harter, Henning (Ausschussmitglied)
Herzig, Detlev
Knoke, Horst (Ausschussmitglied / Sprecher)
König, Ingrid (Ausschussmitglied)
Krause, Paul (Ausschussmitglied / stv. Ausschussvorsitzender)
Liebelt, Kerstin
Messerschmidt, Bodo
Nebot Pomar, Ernesto
Richter, Walter
Straßburger, Frank

Bericht der Arbeitsgruppe Verwaltungsreform, Finanzen, Organisation und Personal und Ausblick

(…) Die Koalitionsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verpflichten sich, die erfolgreiche konsequente Konsolidierungspolitik fortzusetzen und gleichzeitig die Spielräume für politische Gestaltung zu erhalten. Wir stellen eine umsichtige und transparente Finanzplanung auf, die Umsetzung der politischen Schwerpunkte kann nur durch eindeutige Prioritätensetzungen erreicht werden. Konsolidierungsvorschläge werden nicht nur unter fiskalischen Gesichtspunkten, sondern auch unter Berücksichtigung der sozial- und personalpolitische Folgen, ihren Auswirkungen auf die Umwelt und der Qualität der öffentlichen Leistungen geprüft und entschieden.
Eine nachhaltige Rot-Grüne Haushalts- und Finanzpolitik setzt sich zum Ziel, den sozialen Ausgleich zwischen den Kommunen zu verbessern, den Einwohnerinnen und Einwohnern der Region faire Lebenschancen zu eröffnen und in die Energiewende und die ökologische Transformation der Region zu investieren (…)


Diese oben genannten Leitlinien (aus den Finanzpolitische Leitlinien der Koalitionsvereinbarung) bestimm(t)en unser Handeln und stellen die Leitlinien der strategischen Finanzplanung für die Region Hannover dar.

Unsere Arbeitsgruppe hat in den vergangenen Jahren konstruktiv die Anstrengungen der Fachverwaltung begleitet, den gesetzten Anforderungen zu entsprechen. Mit Bedacht konnte die relativ günstige konjunkturelle Situation bzw. die daraus resultierende Einnahmesituation der Region Hannover genutzt werden, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen, ohne die erforderlichen Zukunftsinvestitionen zu vernachlässigen. Dass besondere Anstrengungen angezeigt waren, die Kapitalausstattung des Klinikum Region Hannover (KRH) zu optimieren, darf in diesem inhaltlichen Kontext nicht unerwähnt bleiben. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass sich das Gebot der Daseinsvorsorge nicht in bloßen Lippenbekenntnissen erschöpfen darf, obgleich betriebswirtschaftliche Erfordernisse ein wesentlicher Bestandteil zu treffender Entscheidungen sind.

Eingebettet in diesem Spannungsfeld ist es gelungen, das Postulat, wonach die Konsolidierung der Finanzen der – dem Allgemeinwohl verpflichteten – regionseigenen Betriebe fortzusetzen ist, zu gewährleisten. Diesen Weg werden wir auch in aller Konsequenz weiter verfolgen! Grundsätzlich fühlen wir uns dem Ziel verpflichtet, gute und vergleichbare Lebensverhältnisse in der Gesamtregion zu ermöglichen. Dafür ist es erforderlich, einen Ausgleich zwischen den finanzstärkeren und -schwächeren Kommunen rechtssicher herzustellen, dies erfolgt u.a. über die Spreizung der Sätze für die so genannte Regionsumlage, um somit eine interregionale Finanzsolidarität zu bewerkstelligen. Darüber hinaus führten Umlagesenkungen zu einer weiteren Entlastung der Kommunen. Inwiefern sich weitere monetäre Forderungen der Kommunen realisieren lassen, ohne die formulierten Leitziele für die RH zu konterkarieren, bleibt zu prüfen. Das gesamtregionale Balanceverhältnis, das die berechtigten Interessen sämtlicher Akteure berücksichtigt, muss auch künftig sorgfältig austariert werden; dieser anspruchsvollen Zielsetzung fühlen wir uns verpflichtet.

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