Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Abfallwirtschaft:
Brauer, Klaus (Ausschussmitglied)
Buchholz, Jürgen (Ausschussmitglied / stv. Sprecher)
Knoke, Horst
König, Ingrid (Vorsitzende des Ausschusses)
Richter, Walter
Rudszuck, Petra
Toboldt, Wolfgang (Ausschussmitglied / Sprecher)
Wegener, Holger

In der Wahlperiode 2011 – 2016 hat im Bereich Abfall eindeutig die Gebührenfrage die Diskussion bestimmt.

Die bis Ende 2013 gültige Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung mussten aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aus dem Herbst 2012 verändert werden. Bis dahin galt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Umlandes von Hannover, dass sie über ihre Gebührenbescheide der jeweiligen Stadtverwaltung eine Grundgebühr von 12,40 Euro monatlich pro Wohneinheit zu zahlen hatten. Darüber hinaus konnten bedarfsgerecht Restabfallsäcke gekauft werden. In den meisten Fällen haben die kleineren Haushalte nur 2 bis 4 Säcke unterschiedlicher Größe pro Monat gebraucht. Das hat etwa zusätzliche Kosten von 1 bis 2 Euro pro Monat ausgemacht.
Wer Müll getrennt hat, konnte an diesen 1 bis 2 Euro pro Monat etwas sparen, nicht aber an den 12,40 Euro Grundgebühr. Auch wenn man vier Wochen im Urlaub war, wurden die 12,40 Euro Grundgebühr von der Stadtverwaltung abgebucht.

Umweltbewusstsein hat sich zwar durch den Sackverbrauch durchaus eingestellt, der größte Teil (80 bis 90 Prozent je nach Müllaufkommen im Haushalt) wurde aber als Grundgebühr gezahlt, ohne dass damit irgendwelche Anreize zur Müllvermeidung verbunden waren. Der Anreiz lag darin, dass mit der Grundgebühr die für die Bürger kostenfreien Wertstoffhöfe, die Grüngutsammelstellen und die Sperrmüllabfuhr finanziert wurden; immerhin ein Kostenanteil von etwa 25 Prozent der Gesamtausgaben.
Nach dem Urteil war klar: In Bezug auf die Gebühr konnte nichts mehr so bleiben wie es war.
Es musste eine Variante gefunden werden, die die Vorgaben des Gerichtes erfüllt und den Preis eines Abfallsackes nicht in Dimensionen von bis 4 Euro oder höher steigen lässt.

Dies war ein schwieriges Unterfangen, vor allem dies mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren, denn die Frage „Sack oder Tonne“ wurde zuweilen sehr emotional geführt. Deshalb war die SPD-Regionsfraktion zu über 20 Veranstaltungen – öffentlich oder parteiintern – in der Region unterwegs, um ständig über neue Entwicklungen zu berichten und die Meinungen der Parteibasis und der Regionsbevölkerung aufzunehmen.

Mitte 2013 wurde dann mit rot-grüner Mehrheit, unter Zustimmung auch anderer kleiner Fraktionen, die neue Satzung beschlossen. Seitdem befand sich aha in der Umsetzungsphase, die sich erwartungsgemäß an vielen Punkten schwierig gestaltete. Aber bisher waren nie so große Veränderungen in der Abfallabfuhr der Region Hannover, ja sogar in anderen Entsorgungsgebieten in Deutschland, erforderlich.

Die SPD-Regionsfraktion hatte sich vor allem folgende Ziele für die Entscheidung für eine neue Gebührenstruktur gesetzt:

  • Die Sackabfuhr sollte erhalten bleiben und die Wahlmöglichkeit zwischen Sack oder Tonne im jetzigen Sackabfuhrgebiet geschaffen werden.
  • Auch wenn die Umverteilung von Gebühren in manchen Fällen zu starken Mehr- bzw. Minderbelastungen führt, sollte keine Personengruppe zu stark durch neue Gebühren ent- oder belastet werden.
  • Der hohe Standard, die kostenfreie Sperrmüllabfuhr und vor allem die für Bürgerinnen und Bürger kostenfreie Anlieferung auf Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen sollten erhalten bleiben.

Aus Sicht der SPD-Regionsfraktion war dies auch einigermaßen mit dem Beschluss im Sommer 2013 gelungen, vor allem mit der Teilung der Grundgebühr in einen grundstücks- und einen wohnungsbezogenen Anteil. Damit konnten allzu große Mehrbelastungen in städtischen Ballungsgebieten mit größeren Wohneinheiten vermieden werden.

Dennoch gab es gerade aus den Bereichen mit verdichteter Bebauung sehr viele Klagen vor dem Verwaltungsgericht, da einige große Wohnungsgesellschaften oder Verbände ihre Mitglieder zu Klagen animierten bzw. selbst klagten.

Im November 2014 urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nun erneut über die Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung. Hauptstreitpunkte waren das vor allem von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Umland vorgebrachte (vermeintlich) zu hohe Mindestvolumen von 10 Litern pro Person pro Woche und die Aufteilung der Grundgebühr in einen grundstücks- und einen wohnungsbezogenen Anteil.

Das OVG urteilte, dass die Aufteilung der Grundgebühr nicht rechtens war. Auch wenn sich die Mehrheit von Rot-Grün eine andere Regelung gewünscht hatte, waren diese Vorgaben aus dem Urteil umzusetzen. Somit musste eine neue Abfallgebührensatzung erlassen werden, in der die Grundgebühr nach Ansicht des Gerichtes ausschließlich wohnungsbezogen berechnet wird.

Das Mindestvolumen von 10 Litern pro Person pro Woche sah das Gericht aber als angemessen an, sodass die Abfallsatzung, in der das Mindestvolumen geregelt wird, für rechtmäßig erklärt wurde.
Im Urteil heißt es:

Für die Rechtmäßigkeit eines festgelegten Mindestbehältervolumens von 10 Litern pro Person und Woche für Restabfälle aus privaten Haushalten kommt es darauf an, ob es (deutlich) niedriger bemessen ist als das durchschnittlich anfallende Restabfallvolumen im Bereich des Einrichtungsträgers. Das Mindestbehältervolumen muss aber nicht so niedrig angesetzt werden, dass selbst ein bereits Restabfall vermeidender Nutzer/Abfallbesitzer dazu angespornt wird, eine weitere Absenkung bis auf die geringste, ohne illegale Abfallentsorgung noch verbleibende Restabfallmenge anzustreben.

Da die durchschnittliche Restmüllmenge im Umland bei etwa 14 Litern pro Person und Woche liegt, wurde die Mindestmenge von 10 Litern vom Gericht als rechtmäßig angesehen.
Dies hat nun für die Bewohner im Umland, die weiterhin über Müllsäcke entsorgen, wobei ggf. weniger als 10 Liter pro Person und Woche anfallen, zur Folge, dass am Ende des Jahres Müllsackvolumen (Müllsäcke) übrig ist. Da ein gleich zu behandelnder (laut Urteil) Tonnennutzer nicht genutztes Volumen am Ende des Jahres auch nicht zurückgeben kann, bleiben dann bei Müllsacknutzern am Ende des Jahres Säcke übrig, wenn zu Beginn des Jahres das gesamte Kontingent abgeholt wurde.

Die Änderung bei der Grundgebühr führt wiederum wie schon 2014 zu einer Umverteilung von Gebühren, sodass einige weniger und andere künftig ab 2015 mehr zahlen müssen. Das Gesamtgebührenaufkommen bleibt allerdings gleich. Belastet werden durch diese neue Regelung vor allem die Bewohner größerer Wohnanlagen, die SPD und Grüne durch die eigentlich von ihnen gewollte Aufteilung der Grundgebühr vor allzu großen Gebührensteigerungen schützen wollten. Das Gericht hat aber anders entschieden.
Die Leistung von aha, nämlich den Müll bei der Bürgerin/dem Bürger zu entsorgen, ist nun für alle Bürgerinnen und Bürger in der Region Hannover – egal ob in der Stadt Hannover oder im Umland wohnhaft – gleich; die Gebühren dazu vereinheitlicht. Ein Liter Müll ist für einen Hannoveraner genauso teuer wie für einen Bewohner im Umland, vollkommen egal, ob der Müll über einen festen Behälter (Mülltonne/Container) oder einen flexiblen Behälter wie den Müllsack entsorgt wird. Dies war Vorgabe des Gerichts, um den Gleichheitsgrundsatz nicht zu verletzen.

Die Gebühr insgesamt ist allerdings als „Paket“ zu betrachten, weil ein Großteil der Kosten auf Wertstoffhöfen etc. anfällt, die weiterhin kostenfrei besucht werden können. Ein Herausbrechen von einem Teilaspekt, z.B. die Verringerung des Mindestvolumen, wird zur Folge haben müssen, dass künftig die dadurch nicht erzielten Gebühreneinnahmen anderweitig, z.B. durch Gebühren auf Wertstoffhöfen, erzielt werden müssen.

Uns als SPD-Fraktion ist durchaus bewusst, dass wir mit der Festsetzung der Mindestmenge von 10 Litern pro Person pro Woche nicht auf Gegenliebe stoßen. Da allerdings die Müllmenge im bisherigen Sackabfuhrgebiet durchschnittlich etwa 14 Liter pro Person pro Woche betrug, halten wir genau wie das Oberverwaltungsgericht diese Mindestfestsetzung durchaus für akzeptabel. Andere Entsorger in anderen Landkreisen haben z.B. ein Mindestvolumen von 15 Litern oder mehr festgesetzt.

Die einfachste Alternative wäre sicherlich die Umstellung auf die Tonnenabfuhr im gesamten Regionsgebiet gewesen. Damit hätten wir sofort die vom Gericht angemahnte Vereinheitlichung der Abfuhr und der Gebühren umsetzen können. Wir haben uns dagegen entschieden, um den Bürgerinnen und Bürgern im Umland die Entscheidungsmöglichkeit für Säcke oder für Tonnen zu geben, und somit die generelle Umstellung auf Tonnenabfuhr genau wie die Einführung von Gebühren auf Wertstoffhöfen abgelehnt. Dabei ist nun leider ein zugegeben kompliziertes System entstanden, weil jetzt alle für dieselbe Müllmenge dasselbe - unabhängig von Sack oder Tonne - zahlen, dies aber bei der Umsetzung bei der Sackabfuhr erhebliche Komplikationen z.B. durch das Gutscheinsystem mit sich bringt. Aber auch an der Vereinfachung dieses Systems werden wir arbeiten. Eine Voll-Umstellung auf Tonnen im gesamten Regionsgebiet würde allerdings nochmals eine Gebührensteigerung zur Folge haben, da die Tonnenabfuhr wegen der längeren Ladezeit strukturell teurer ist, auch wenn die Wege für die Fahrzeuge im Umland länger sind.

Die SPD-Regionsfraktion wird alle bisher angesprochenen Punkte in der Fraktion und dem angekündigten Expertenhearing mit Bürgerbeteiligung nochmals diskutieren und ggf. neu bewerten. Dazu gehört sicherlich die Mindestmenge, ein Chipsystem oder das Verfahren für die Wertgutscheine für die Restmüllsäcke. Ob es allerdings zu einer Verringerung der Mindestmenge kommen wird oder zu erneuten Veränderungen bei der Gebühr für größere Wohneinheiten führen wird, kann derzeit weder zugesagt noch ausgeschlossen werden. Fest steht jedenfalls, dass alle neuen Veränderungen wiederum große Auswirkungen auf die Gesamtkalkulation der Gebühren (ggf. auch auf die Kosten bei Wertstoffhöfen) haben werden. Jede „Verbesserung“ einer Benutzergruppe durch Änderung der Satzungen zieht „Verschlechterungen“ für andere Benutzergruppen nach sich, weil der Gebührenhaushalt ein geschlossener Kreislauf ist.

Der Kampf um die kommunale Wertstofftonne und den Gelben Sack ist ein Dauerbrenner. Mit ganzem Einsatz der kommunalen Entsorger, Gewerkschaften und der Regionspolitik ist es bisher gelungen, eine „Rosinenpickerei“ der Privaten zu verhindern. Es kann in einer auf Solidarität aufgebauten Gesellschaft nicht sein, dass Gewinnmöglichkeiten privatisiert werden und Verlustgeschäfte den Kommunen verbleiben.
Für die Region Hannover wird die kommunale Wertstofftonne als freiwilliges Angebot als O-Tonne für das gesamte Regionsgebiet umgesetzt. Somit hat jeder Bürger und jede Bürgerin jetzt die Möglichkeit, wieder verwertbare Materialien wie Elektrokleingeräte, Kunststoffe oder Textilien in der O-Tonne zu sammeln und im vier-wöchentlichen Rhythmus abfahren zu lassen.

Bei der Entsorgung des Gelben Sackes konnte verhindert werden, dass künftig erstmals nach 20 Jahren die Verkaufsverpackungen im Gelben Sack ein privater Entsorger abholt. Das für die Entsorgung bundesweit verantwortliche private Entsorgungssystem „Duales System Deutschland“ hat letztendlich die Aufträge für die kommenden Jahre in beiden Abfuhrgebieten (Stadt Hannover und Umland Hannover) wieder an aha erteilt, nachdem der private Anbieter feststellen musste, dass aha als kommunaler Entsorger das Einsammeln der Verkaufsverpackungen kostengünstiger anbieten konnte, obwohl aha Tariflöhne zahlt.

Das Netz der Wertstoffhöfe ist mit Eröffnung des Wertstoffhofes für Langenhagen / Isernhagen/ Burgwedel / Wedemark im Gewerbegebiet Bissendorf im Januar 2014 komplett. Mit 21 Wertstoffhöfen ist die Region so gut aufgestellt wie kaum eine andere Region in Deutschland. In Zukunft wird es nur noch um Verbesserungen der bestehenden Wertstoffhöfe gehen. Obwohl die Kosten der Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen viele Kosten verursacht, soll es nach Ansicht von Rot-Grün in der Regionsversammlung die Anlieferung auf den Wertstoffhöfen auch weiterhin bis zu einer gewissen Menge kostenfrei für die Bürgerinnen und Bürger bleiben. Die Kosten dafür werden solidarisch von allen Bürgerinnen und Bürgern durch das neue Grundgebührensystem getragen. Ohne diesen Beschluss zur Grund- und Mindestgebühr, wäre der Bestand der Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen in der Region Hannover stark gefährdet gewesen.

Damit schließt sich wieder der Kreis und es wird klar, dass eine verantwortungsvolle Abfallpolitik nur mit einer rot – grünen Mehrheit in der Region Hannover möglich ist.

Hier finden Sie Meldungen der AG Abfallwirtschaft der dritten Wahlperiode

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